Pro Igel
Pro Igel

Hilfsbedürftige Igel

Igel sind in den meisten Kulturländern geschützt. Dies gilt auch für die Schweiz. Gemäss Art. 20, Abs. 1, des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG), Art. 20 Abs. 2 und Anh. 3 der Natur- und Heimatschutzverordnung (NHV) ist der Igel bundesrechtlich geschützt. Im Interesse der Erhaltung der biologischen Vielfalt ist eine Ausnahmebewilligung für Haltung und Pflege möglich (Art. 20 Abs. 3 NHV). Die zuständige Behörde für solche Bewilligungen wird vom Kanton bezeichnet (Art. 20 Abs. 3 NHV). Wird nun ein kranker oder verletzter Igel gefunden, wird die verantwortliche Stelle die Inpflegenahme des Tieres im allgemeinen akzeptieren. Grundsätzlich muss man sich jedoch unverzüglich mit einem Tierarzt oder einer Igelstation in Verbindung setzen.

Zu beachten ist ferner, dass Igel auch in menschlicher Obhut als Wildtiere zu behandeln sind. Zähmungsversuche sind strikte zu unterlassen, und das Wildtier Igel darf nicht länger in Obhut gehalten werden als unbedingt nötig.

Gesunde, reproduktionsfähige Igel-Populationen entstehen u.a. durch natürliche Auslese. Es soll nicht angestrebt werden, "Kümmerlinge" um jeden Preis (z.B. mit unverhältnismässig hohem medizinischen Einsatz) am Leben zu erhalten. Ziel jeder Pflege muss es sein, den Igel wieder in die Natur entlassen zu können.

Das Einsammeln von jungen Igeln im Herbst, die weder krank noch verletzt sind, ist ein Verstoss gegen das Gesetz und soll unterlassen werden. Sieht man im Spätherbst junge, gesunde Igel, die vermutlich zu wenig Gewicht für den Winterschlaf haben werden, empfiehlt sich die Einrichtung einer Futterstelle. Dadurch kann dem Igel sinnvoll geholfen werden, ohne ihm den Stress einer Gefangenschaft zuzumuten.

In den Broschüren "Richtlinien für die Pflege von hilfsbedürftigen Igeln" und "Aufzucht verwaister Igelsäuglinge" beschreiben wir, welche Igel Hilfe brauchen, und auch, wie diese Hilfe aussehen soll. Wir bitten Sie, diese Broschüre genau zu lesen und auch zu beachten!

Bevor Sie etwas unternehmen, kontaktieren Sie bitte unsere Notfallnummer: 079 652 90 42.
Dort erhalten Sie rund um die Uhr fachkundige Auskunft.

Interessierte Tieräzte finden fundierte Informationen in der Broschüre "Igel in der Tierarztpraxis"