Hilfsbedürftige Igel

Wann braucht ein Igel Hilfe? Wohin kann man sich wenden?

Igel brauchen Hilfe, wenn sie
 - verletzt sind
 - sich bei Berührung nicht einkugeln
 - mit Zecken, Fliegen oder Maden bedeckt sind
 - torkeln oder im Kreis laufen

Hilfsbedürftige Igel gehören unbedingt in die Hände von Fachleuten!
Sowohl medizinische Behandlung wie auch die Pflege verlangen viel Spezialwissen.
Zögern Sie nicht und rufen Sie bitte vor jedem Eingreifen eine Igelstation oder Fachstelle an.

Notfallnummer pro Igel:   0800 070 080      täglich von 16:00 bis 20:00
Geschäftsstelle pro Igel:   044 767 07 90     Mo - Fr 10:00 - 12:00 / 14:00 - 16:00

Liste Igelstationen

Diese Liste ist nicht vollständig, es sind nur diejenigen Igelstationen aufgeführt, die einer Veröffentlichung ihrer Daten zugestimmt haben. Es lohnt sich deshalb, bei grösseren Distanzen im Internet nach einer eventuell nähergelegenen Igelstation zu suchen.
 

1257

Bardonnex

CRR

079 203 47 39

www.crr-geneve.ch

1261

Le Vaud

Zoo La Garenne

022 366 11 14

www.lagarenne.ch

1373

Chavornay

Erminea

078 827 21 87

www.erminea.org

1700

Fribourg

Naturhist. Museum

026 305 89 00

täglich 14:00 - 18:00

1957

Ardon

Verein Tombapic

079 785 81 31

www.tombapic-valais.ch

2555

Brügg

TSV Biel Seeland

032 341 85 85

www.tierschutzbiel.ch

3283

Kallnach

Johns kleine Farm

032 544 20 83

falls niemand abnimmt, Taste 4 drücken

3951

Agarn

Verein Tombapic

079 664 17 57

www.tombapic-valais.ch

4145

Gempen

Igelhilfe Baselbiet

077 496 25 48

www.igelhilfe-baselbiet.ch

4324

Obermumpf

Säuglings-Aufzuchtstation

079 670 40 70

Nur Säuglinge

4466

Ormalingen

Igelhilfe Baselbiet

077 497 26 32

www.igelhilfe-baselbiet.ch

5703

Seon

Igelstation Satis

062 769 69 29

Mo-Fr 7:30-12:00, 13:00-16:00

5742

Dürrenäsch

Igelhilfe Mittelland

078 405 43 51

062 558 08 89, tägl. 08.00 - 12.00

6030

Ebikon

Igelstation Ebikon

076 530 64 79

12:00-13:30 und 18:.00-19:.30 geschlossen

8050

Zürich

Igelzentrum Zürich

044 362 02 03

Mo-Fr 16:00 - 18:00

8335

Hittnau

Igelstation Hittnau

079 935 66 84

044 552 57 47

8340

Hinwil

Igelstation Hinwil

079 473 72 24

www.igelhilfe-hinwil.ch

8400

Winterthur

Igelhilfe Winterthur

076 466 40 50

täglich 09:00 - 11:00

8483

Kollbrunn

Igelstation Kollbrunn

076 365 40 52

Mo-Fr 09:30 - 11:30

8500

Frauenfeld

Igelstation Frauenfeld

079 944 65 32

www.tierschutz-frauenfeld.ch

8867

Niederurnen

Igelhilfe Glarnerland

077 453 36 70

www.igelhilfeglarnerland.ch

9200

Gossau

Walter Zoo Igelstation

076 573 65 21

täglich 9:00-12:00, 13:30-17:00

9435

Heerbrugg

TSV Rheintal Igelstation

079 229 38 02

www.tierschutz-rheintal.ch

Häufig vorkommende Notsituationen

Sollten Sie einen Igel an einem gefährlichen Ort antreffen, auf der Strasse etwa, halten Sie solange die Gefahr fern oder den Verkehr auf, bis der der Igel verschwunden ist. Im schlimmsten Fall in Laufrichtung zur nächstgelegenen Grünfläche tragen.

Niemals einen Igel an einen entfernten Platz bringen, Igel sind äusserst reviertreu und haben in einem unbekannten Umfeld nur geringe Überlebenschancen. Völliger Bödsinn ist das Aussetzen im Wald, Igel haben nie im Wald gelebt.

Wird ein Igel im Swimming Pool, einem Schacht oder in einem Netz verheddert gefunden, bitte unbedingt unsere Notfallnummer anrufen. Diese Tiere sind in der Regel unterkühlt, dehydriert oder verletzt. Und bitte nicht vergessen, die Gefahr zu beseitigen: Austiegshilfen montieren, Kellerschächte abdecken, keine losen Netze liegenlassen.

Dauernde Igelfütterung  ist zu unterlassen, weil  permanente Futterstellen alle möglichen Tiere anziehen (Füchse, Marder, Katzen, andere Igel) und dort Krankheiten und Parasiten verbreitet werden.

Der Igel im Gesetz

Gemäss der eidgenössischen Natur- und Heimatschutzverordnung (Art. 20 Abs. 2 NHV) ist es untersagt, Igel

a         zu töten, zu verletzen oder zu fangen, sowie ihre (…) Nester oder Brutstätten zu beschädigen, zu zerstören oder wegzunehmen;

b         lebend oder tot (…) mitzuführen, zu versenden, anzubieten, auszuführen, andern zu überlassen, zu erwerben, in Gewahrsam zu nehmen oder bei solchen Handlungen mitzuwirken.

Im Interesse der Erhaltung der biologischen Vielfalt ist eine Ausnahmebewilligung für Haltung und Pflege möglich (Art. 20 Abs. 3 NHV). Die zuständige Behörde für solche Bewilligungen wird vom Kanton bezeichnet (Art. 20 Abs. 4 NHV). Wird nun ein kranker oder verletzter Igel gefunden, wird die verantwortliche Stelle die Inpflegenahme des Tieres im allgemeinen akzeptieren. Grundsätzlich muss man sich jedoch unverzüglich mit einem Tierarzt oder einer Igelstation in Verbindung setzen.

Gesunde, reproduktionsfähige Igel-Populationen entstehen u.a. durch natürliche Auslese. Es soll nicht angestrebt werden, "Kümmerlinge" um jeden Preis (z.B. mit unverhältnismässig hohem medizinischen Einsatz) am Leben zu erhalten. Ziel jeder Pflege muss es sein, den Igel wieder in die Natur entlassen zu können.