Igelnester sind gesetzlich geschützt – auch für Gemeinden und Bauherren

Der Igel und das Gesetz: Nester stehen unter Schutz

 

Der Europäische Igel ist in der Schweiz geschützt. Dieser Schutz umfasst nicht nur das Tier selbst, sondern ausdrücklich auch seine Nester, Schlaf- und Aufzuchtplätze.
Das gilt für Privatpersonen ebenso wie für Gemeinden, Werkhöfe, Bauherren und Planungsbüros.

Wer Hecken rodet, Böschungen freilegt, Ast- und Laubhaufen entfernt oder Baumaschinen einsetzt, muss sicherstellen, dass sich keine Igel oder Nester im betroffenen Gebiet befinden. Unterlassene Abklärungen können schwerwiegende Folgen haben – für die Tiere und rechtlich für die Verantwortlichen.

Unwissen schützt nicht vor Verantwortung!

 

Warum im Frühjahr im Garten vorsicht geboten ist

Gerade im Februar, März und frühen April ist Zurückhaltung entscheidend. Auch wenn erste warme Tage locken:

Für Igel ist der Winter zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorbei.

Wie im beigesteuerten Text eindrücklich beschrieben wird, ist der Igel im Winterschlaf auf extreme Energieeinsparung eingestellt. Wird er durch frühe Gartenarbeiten geweckt, verbraucht er innert kürzester Zeit lebenswichtige Fettreserven – ohne Möglichkeit, sie zu ersetzen. Nahrung ist noch knapp, sichere Verstecke fehlen, und die Tiere sind geschwächt und orientierungslos

Typische Störquellen im Frühjahr:

  • Entfernen von Laub- und Asthaufen
  • Zurückschneiden von Hecken und Sträuchern
  • Freilegen von Böschungen und Beeten
  • Frühjahrsrodungen ohne Absuche

Was für Menschen ordentlich aussieht, ist für Igel oft der Verlust ihres letzten Schutzes.

Nestruhe gilt nicht nur im Winter

Ein häufiger Irrtum: Nester sind nur im Winter geschützt.
Tatsächlich gilt die Nestruhe auch in den warmen Jahreszeiten.

Ab Frühling bis in den Spätsommer ziehen Igelweibchen ihre Jungen auf. Diese Nester sind gut verborgen, bodennah und von aussen kaum erkennbar.
Störungen in dieser Zeit bedeuten:

  • Unterkühlung oder Tod der Jungtiere
  • Aufgabe des Nestes durch die Mutter
  • Verhungern ganzer Würfe

Auch Sommerrodungen, Gartenumbauten und Bauarbeiten dürfen nicht ohne sorgfältige Kontrolle erfolgen.

Rodungen nur nach gründlicher Absuche – Igelsuchtrupps retten Leben

Vor jeder Rodung oder baulichen Massnahme ist eine fachgerechte Absuche des Geländes notwendig.
Hier kommen Igelsuchtrupps ins Spiel: geschulte Personen, die Strukturen systematisch kontrollieren, potenzielle Nester erkennen und dokumentieren.

Diese Absuche:

  • schützt Tiere vor Maschinen und Erdarbeiten
  • schafft Rechtssicherheit für Gemeinden und Bauherren
  • ermöglicht Anpassungen im Bauablauf
  • verhindert vermeidbare Tierverluste

Rodungen „auf gut Glück“ sind nicht zeitgemäss, nicht verantwortungsvoll und nicht zulässig!

Warum dürre Pflanzen, Laub und Wildnis überlebenswichtig sind

Warum dürre Pflanzen, Laub und Wildnis überlebenswichtig sind

Gerade in Zeiten von Dürre und Klimawandel sind strukturreiche Gärten entscheidend.

Dürre Pflanzen, Wildstauden, Laub und Totholz:

  • beherbergen Insekten und Wirbellose – Hauptnahrung der Igel
  • bieten Kühlung, Feuchtigkeit und Schutz
  • sichern Nahrungsgrundlagen für den Winter und die Aufzucht

 

Ein „aufgeräumter“ Garten ist nur grün. – Ein wilder Garten ist ein Lebensraum.

 

Was dem Igel hilft

  • Gartenarbeiten erst durchführen, wenn sicher keine Igel mehr ruhen oder aufziehen
  • Rodungen und Bauprojekte nur mit vorgängiger Absuche
  • Gemeinden: Artenschutz verbindlich in Abläufe integrieren
  • Nestruhe respektieren – ganzjährig
  • Bei auffälligen Igeln frühzeitig Fachstellen kontaktieren

 

Igel sind stille Nachbarn. Sie können nicht fliehen, nicht protestieren, nicht neu bauen.
Ihr Schutz beginnt mit unserem Handeln – und oft mit dem bewussten Nichtstun.

Verein pro Igel

Buristrasse 17
3006 Bern
044 767 07 90
info(at)pro-igel.ch

IBAN CH97 0900 0000 8006 8208 7

Notfallnummer: 0800 070 080

für verletzte oder kranke Igel
Täglich von 16.00 – 20.00 Uhr